Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH ist bestrebt, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.top-pickleball.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:
- Einige Funktionen sind noch nicht ausreichend von Screenreadern lesbar.
- Es sind noch keine Untertitel und Audiodeskriptionen.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
Die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH ist bestrebt, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.top-pickleball.de
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.top-pickleball.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann kontaktieren Sie uns!
CTPM Sports GmbH
Schönbergstraße 38
73760 Ostfildern
www.top-pickleball.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stabsstelle Kommunikation darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung[at]barrierefreiheit.bwl(dot)de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.